Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nockalmstraße
Gültig ab 1. 5. 2007

Haftung

Inhaber einer gültigen Karte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Straßenbetreuung (Straßenzustands- und Sicherheitskontrolle) nur im Zeitraum durchgeführt wird, in der die Kassenstelle besetzt ist und Entgelt kassiert wird. Für Schäden außerhalb dieses Zeitraumes übernimmt das Land Kärnten - Nockalmstraße keine Haftung.

Tickets - Kennzeichenbindung

Alle an den Kassen ausgegebenen Tickets sind an ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen gebunden. Nur Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind innerhalb des Gültigkeitszeitraumes berechtigt, die Kassenstellen zu passieren.

Saisonkarten

Saisonkarten können maximal 1x innerhalb des Gültigkeitszeitraumes bei Fahrzeugneukauf auf ein neues Fahrzeug-Kennzeichen umgeschrieben werden. Dazu ist die Vorlage des Zulassungsscheines notwendig, die Anmeldung des neuen Fahrzeuges darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. In diesen Fällen erfolgt die Umschreibung der Saisonkarte kostenlos.
Für Umschreibungen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, wird eine Verwaltungsgebühr von 7 Euro eingehoben (inkl. MWSt.). Beim ersten Umschreiben wird der Name auf der Karte vermerkt. Ein weiteres Umschreiben ist nur für die betreffende Person möglich.

Gültigkeitsdauer Saison- und Zeitkarten

Die Gültigkeitsdauer von Saison- und Zeitkarten endet jedenfalls spätestens mit der Wintersperre an der Nockalmstraße. Ein etwaiges längeres Ablaufdatum auf der Karte selbst ist diesbezüglich nachrangig.

Kartenverlust

Bei Kartenverlust oder Kartenbeschädigung kann eine neue Karte ausgestellt werden. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 7 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).

Schranken / Sicherheit

Alle Kunden, die bereits eine gültige Karte besitzen, müssen trotzdem vor der Haltelinie stoppen und warten, bis der Schranken nach dem vorausfahrenden Fahrzeug schließt und die Kamera das eigene Kennzeichen erkennt oder mittels Karte der Schranken geöffnet wird. Der Schranken schließt nach jedem Fahrzeug!


Land Kärnten - Nockalmstraße
c/o Großglockner Hochalpenstraßen AG, Rainerstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. ++43 (0)662 / 87 36 73-0, Fax ++43 (0)662 / 87 36 73-13
info@nockalmstrasse.at; www.nockalmstrasse.at